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DIY

Schönheitsreparaturen bei Auszug: Frisch rausgeputzt für den Nächsten

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Die Möbel sind raus, die Bilder von den Wänden und auch die gesamte Dekoration ist in Kisten verstaut. Erst jetzt macht sich das wahre Ausmaß bemerkbar. Ein frischer Anstrich und viele kleine Schönheitsreparaturen beim Auszug sind oft vertraglich vereinbart. Dabei möchtest du sicherlich schnell deine neue Wohnung auf Vordermann bringen. Wir erklären dir die Definition von Schönheitsreparaturen und was du beim Auszug und während der Mietzeit tatsächlich reparieren musst.

Schönheitsreparaturen – Definition: Was ist nötig und was nicht?

Vermieter können die Pflicht der Schönheitsreparaturen bei Auszug im Mietvertrag festsetzen. Das gilt allerdings nur, wenn der Vermieter dir beim Einzug eine frisch renovierte Wohnung überlassen hat. Wenn nicht, dann bist du automatisch davon befreit. Aber was fällt eigentlich unter Schönheitsreparaturen? Grundsätzlich zählen dazu alle malermäßigen Überarbeitungen der Mietsachen:

Beim Auszug anfallende Schönheitsreparaturen

  • Decken und Wände streichen, tapezieren oder kalken sowie Dübellöcher verschließen
  • Heizkörper streichen
  • Fußböden streichen oder lackieren
  • Fenster und Türen streichen
  • Reinigung der bleibenden Teppichböden

Was nicht unter Schönheitsreparaturen bei Auszug fällt

  • Fußböden schleifen und versiegeln
  • Malerarbeiten in Keller und Dachboden
  • Ausbesserungsarbeiten auf Balkon und Terrasse
  • Maurerarbeiten
  • Reparaturen an Fenstern und Türen

Natürlich kannst du alle anstehenden Arbeiten selbst vornehmen. Ein Fachbetrieb spart allerdings Zeit und Mühe. Wichtig ist immer, dass alle Schönheitsreparaturen in guter Qualität durchgeführt sind, denn sonst kann dein Vermieter die Wohnungsübergabe beanstanden. Weder du noch wir möchten, dass du hinterher draufzahlen musst.

Schönheitsreparaturen während der Mietzeit: Was steht im Mietvertrag?

Ob dein Vermieter Schönheitsreparaturen während der Mietzeit oder nur bei Auszug verlangen kann, hängt ganz von deinem Mietvertrag ab und ob du die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen hast. Generell gilt: Starre Fristen sind unwirksam, jedoch kann dein Vermieter dich vertraglich dazu verpflichten, in einem regelmäßigen Abstand übliche Schönheitsreparaturen während der Mietzeit durchzuführen. Zudem gibt es keine Farbwahlklauseln. Du magst dein Leben so bunt wie wir? Dann streich deine Wohnung in den Farben, die dir gefallen, egal wie knallig und ausgefallen sie sind. Spätestens beim Auszug bist du jedoch dazu verpflichtet, Wände und Türen wieder in einem neutralen Ton zu übergeben.

Sauber und ordentlich: Was neben Schönheitsreparaturen bei Auszug sonst noch wichtig ist

Sicherlich legt dein Vermieter nicht nur Wert auf eine vertraglich gebundene Wohnungsübergabe, sondern wirft auch einen Blick auf die Sauberkeit der Mietsachen. Vielleicht hast du ja Glück, und Schönheitsreparaturen sind nicht notwendig. Eine ordentliche Grundreinigung ist jedoch trotzdem wichtig, damit du unnötigem Streit aus dem Weg gehst. Wir unterstützen dich dabei, denn dank unserer Tipps und Tricks hast du alles in kürzester Zeit blitzblank.

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