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Ob aus Zeitmangel am Tag oder wegen eines kleinen Missgeschicks am Abend, das dringend bereinigt werden muss: Jeder kennt diese Situationen, in denen man Wäsche eigentlich nachts waschen müsste. Doch darf man das überhaupt? Hier findest du nützliche Tipps rund ums Waschen zu vorgerückter Stunde.
Richtig gut dran bist du, wenn du in einem Eigenheim wohnst. Dann ist es völlig egal, ob du mit dem Wäschewaschen frühmorgens, nachts oder zu anderen Zeiten anfängst. Schließlich störst du niemanden, außer vielleicht deine eigene Familie.
Wohnst du jedoch in einem Mehrfamilienhaus, sieht die Sache anders aus. Denn hier darfst du nachts nicht einfach deine Wäsche waschen – jedenfalls nicht mit der Maschine. Du findest im Mietrecht nicht heraus, ob deine Waschmaschine nach 22 Uhr laufen darf? Zwar gibt es tatsächlich keine bundesweit einheitlichen Regelungen, doch es gelten die gesetzlichen Ruhezeiten. Festgelegt werden sie von:
- Ländern im jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG),
- Gemeinden in ordnungsbehördlichen Verordnungen und
- Vermietern in Mietverträgen oder Hausordnungen.
Lediglich die Sonn- und Feiertagsruhe gilt für alle Bundesländer, festgelegt in der Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FSchVO). Wäsche waschen darfst du sonntags zwar, nach 22 Uhr aber nur unter Beachtung der festgelegten Ruhezeiten. Übrigens: Verbindlich ist für dich die Nachtruhe, wie vom Vermieter festlegt, auch falls diese sich von der Verordnung von Land oder Gemeinde unterscheidet.
Deine Waschmaschine nach 22 Uhr anzustellen ist also grundsätzlich keine gute Idee. Insbesondere dann nicht, wenn du deine Wäsche zum Abschluss schleuderst, damit sie möglichst schnell trocknet. Denn gerade der Schleudergang verursacht meist einen besonders hohen Geräuschpegel, der weit über der normalen Zimmerlautstärke liegt und deine Nachbarn in ihrer Nachtruhe stört. Fast überall beginnt die nächtliche Ruhezeit abends um 22 Uhr und endet morgens um 6 oder 7 Uhr.
Falls du eine moderne, besonders leise Waschmaschine besitzt, probiere es doch einfach mal aus: Wasche deine Wäsche in der Nacht und frage deine Nachbarn später, ob es für sie ok war. Beschwert sich niemand, ist Wäschewaschen nach 22 Uhr demnach kein Problem für dich.
Wenn du keine superleise Waschmaschine besitzt, ist Wäschewaschen zu Ruhezeiten also ein No-Go? Nicht unbedingt. Es muss dir allerdings gelingen, deine Waschmaschine extrem ruhigzustellen – also vor allem die Vibrationen beim Schleudern zu minimieren. Und so kann das klappen:
- Standfestigkeit: Steht deine Waschmaschine wirklich kerzengerad? Prüfe mit der Wasserwaage. Stimmt die Ausrichtung horizontal und vertikal nicht hundertprozentig, justiere an den Füßen nach. Dann vibriert das Gerät viel weniger und du kannst nachts problemlos Wäsche waschen.
- Schallschutzmatte: Der Handel bietet Schallschutzmatten unter Namen wie Waschmaschinen-, Antirutsch- oder Antivibrationsmatte an. Spare nicht an der falschen Stelle: Je dicker das Material umso besser die Wirkung. Stellst du deine Waschmaschine auf eine solche Matte, verhindert diese, dass das Gerät beim Schleudern „wandert“ und dämpft dazu den Geräuschpegel enorm. Dann kannst du deine Waschmaschine ruhig nach 22 Uhr anstellen.
- Vibrationsdämpfer: Dabei handelt es sich um kleine Plastik- oder Gummitellerchen mit hohem Rand, die eine Alternative zur Schallschutzmatte darstellen. Diese Dämpfer kommen unter jeden Fuß deiner Waschmaschine. Du bekommst die kleinen Teile darum meist im Vierer-Set.
- Schleuderdrehzahl: Bringt all das dich nicht weiter, bleibt dir als letzte Alternative, die Schleuderdrehzahl zu verringern. Dadurch wird deine Waschmaschine ruhiger und du musst dich beim Wäschewaschen nicht an festgelegte Zeiten halten.
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Kommentar
LordVonStein
Januar 04, 2024, 06:21 vorm.
Wow... Der Artikel strotzt nur vor Fehlinformation... Wohnst du jedoch in einem Mehrfamilienhaus, sieht die Sache anders aus. Denn hier darfst du nachts nicht einfach deine Wäsche waschen – jedenfalls nicht mit der Maschine. <- absolute Fehlinformation! Schon 2013 hat das LG Freiburg entschieden, dass die "Lärmbelästigung" durch Haushaltsgeräte als sozialadäquate Lärmbelästigung hinzunehmen ist... LG Freiburg, AZ: 9 S 60/13, 10.12.2013 Das Aufstellen und Betreiben von Waschmaschinen und Wäschetrocknern in der Wohnung zum Haushaltsgebrauch gehört zumindest in Neubauten ohne Weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache... ...Hierzu gehört nicht der Umfang des vertragsgemäßen Gebrauchs der einzelnen Wohnungen, wohl aber die Einhaltung von Ruhezeiten und das Gebot der Rücksichtnahme, die allerdings durch die Aufstellung von Haushaltsgeräten als solche noch nicht tangiert sind.
ankame4u
Februar 17, 2021, 10:06 vorm.
Danke für die Infos!